herri hat geschrieben:....Mal abgesehen von den 46 Tonnen Gesamtgewicht für das Zugfahrzeug, wenn ich das richtig im Kopf habe, dürfen in Deutschland vierachsige Fahrzeuge generell nur einen Einachsanhänger ziehen.......
Herri
Hallo Herri,
wo hast du denn die Information her? Habe ich noch nie was von gehört, und ich denke, es gibt viele Beispiele von 4-achsern mit Anhängern / Aufliegern mit deutlich mehr als einer Achse. Guck nur mal im Schwerlastbereich, bei der Bundeswehr (ja, die guten alten MAN 10 tonner mit Anhänger), im Baugewerbe (4-achser mit Tieflader sind gar nicht so selten anzutreffen) usw.
Mit den 40 Tonnen Gesamtgewicht hast du im Prinzip Recht. Da gibt es zwar auch andere Ausnahmen (spontan fällt mir da im Moment jedoch nur der Containertransport beim kombinierten Verkehr Schiene/Straße oder Schiff/Straße ein) sowie diverse Sonderregelungen bzgl. Achsabstand und Federungsart, aber grob gesagt ist ohne Ausnahmegenehmigung/Sondergenehmigung bei 40 Tonnen erst einmal Schluss.
Nur man muss ja ein Fahrzeug nicht voll machen - weil voll beladen dürfte dann auch kein Tridem hinter einem einigermaßen passenden Schlepper mehr auf die Straße. Ich denke, 500-600 kg pro Qubikmeter Maissilage sind realistisch. Damit liegt man bei einem 50m³ Tridem schon bei 25-30 Tonnen. Dann ca. 10-12 Tonnen für das Wägelchen, und noch einmal das Gleiche für einen 300 PS Schlepper.
Aber da es hier ja um den Hovertrack geht - meine Meinung: Mir gefällt er nicht. Ich finde schöne Kenworth oder Peterbilt Trucks einfach cooler *grins*
Gruß Niklas