Hallo Phelan,
da wird Dir auch nicht viel anderes übrig bleiben, denn der Dirk hat leider Recht. Eine verbindliche Aussage für alle Landkreise läßt sich trotz bundesweit geltender StVO, StVZO etc. nicht treffen. Da kocht jeder Kreis, wie Dirk auch schon schrieb, sein eigenes Süppchen. Das Thema hatten wir letztes Jahr zur Agritechnica schonmal in Sachen Zuglänge (
=> Mähdrescher mit Schneidwerkswagen).
Wäre aber mal interessant was Du bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt für diesen konkreten Fall als Auskunft bekommst. Ich weiß das es bei uns im Landkreis solche Genehmigungen durchaus gibt. Allerdings sind die meist mit ordentlichen Auflagen verbunden. Wenn die dann nicht erfüllt sind wird so ein Fahrzeug dann von der Rennleitung auch mal stillgelegt, wenn der Fahrzeugführer keine Einsicht zeigt. Das kann bei einem Mähdrescherefahrer im Erntestreß mit einem Gewitter im Nacken durchaus mal passieren.
Gruß Norbert